§ 39 SGB XI · Bis zu 1.612 €/Jahr
Verhinderungspflege in Hamburg
Wenn Sie als Angehöriger eine Auszeit brauchen, übernehmen wir die Versorgung – zuverlässig, einfühlsam und über die Pflegekasse finanziert.
1.612 €
Pflegekassen-Budget pro Jahr
§ 39 SGB XI
+ 824 €
Aufstockung aus Kurzzeitpflege
Bis zu 50 % nutzbar
3.224 €
Maximales Jahresbudget
Mit Aufstockung
Bis zu 1.612 €/Jahr
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Erweiterbar auf bis zu 3.224 € durch Mittel aus der Kurzzeitpflege.
Flexibel buchbar
Stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen – Sie wählen den Zeitraum.
Nahtloser Übergang
Wir lernen Ihre Angehörigen kennen und arbeiten uns behutsam ein – damit der Übergang reibungslos klappt.
Mit Herz & Respekt
Wir behandeln Ihre Liebsten so, wie sie es verdienen – würdevoll, geduldig und empathisch.

Was umfasst die Verhinderungspflege?
Wir übernehmen alle Aufgaben der Hauptpflegeperson – zuhause und genau so, wie Ihre Angehörigen es gewohnt sind.
- Körperpflege & Mobilität: Waschen, Ankleiden, Aufstehen, Umlagern, Begleitung zur Toilette – nach gewohntem Standard.
- Ernährung & Haushalt: Mahlzeitenzubereitung, Hilfe beim Essen, Einkauf und hauswirtschaftliche Grundversorgung.
- Begleitung & Gesellschaft: Spaziergänge, Gespräche, Beschäftigung, Termine – damit Ihre Angehörigen nicht alleine sind.
- Medikamentengabe: Verabreichung nach ärztlicher Anordnung, lückenlos dokumentiert.
- Aktivierung & Sicherheit: Aktivierende Betreuung nach Ihren Wünschen – und zuverlässige Präsenz für Sicherheit im Alltag.
Kostenfrei & unverbindlich
Kennen Sie Ihren Pflegegrad?
Mit unserem Pflegegrad-Rechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.
So organisieren wir Ihre Vertretung
Von der Anspruchsprüfung bis zur lückenfreien Versorgung – wir regeln alles für Sie.
Anspruch gemeinsam prüfen
Sie haben Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Hauptpflegeperson seit mindestens 6 Monaten pflegt. Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
Zeitraum & Umfang festlegen
Wir planen gemeinsam, wann und wie lange die Verhinderungspflege benötigt wird – flexibel an Ihre Abwesenheit angepasst.
Behutsame Übergabe
Wir lernen Ihre Angehörigen im Vorfeld kennen. So entsteht Vertrauen, bevor die eigentliche Vertretung beginnt.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Kein Papierkram für Sie. Wir kümmern uns vollständig um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse nach § 39 SGB XI.

Sie geben Verantwortung ab – wir tragen sie mit Respekt
Wir wissen, wie schwer es fällt, Verantwortung auch nur vorübergehend abzugeben. Darum arbeiten wir mit besonders viel Einfühlungsvermögen. Ihre Angehörigen sollen sich vertraut, sicher und gut aufgehoben fühlen – als wären Sie selbst noch da.
Fragen zur Verhinderungspflege
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die Hauptpflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt hat und verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Erholung, andere Gründe). Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € jährlich. Durch Mittel aus dem Kurzzeitpflegebudget (bis zu 50 % = 824 €) kann der Betrag auf bis zu 3.224 € aufgestockt werden.
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum Jahresbudget direkt. Eventuelle Kosten über dem Budget müssten selbst getragen werden – wir rechnen transparent vor.
Wir versuchen, in dringenden Fällen sehr schnell zu reagieren. Idealerweise planen Sie die Verhinderungspflege einige Tage vorab, damit wir einen sanften Übergang gewährleisten können.
Nein. Die Hauptpflegeperson muss nicht verwandt sein. Es kann jede Person sein, die regelmäßig und überwiegend unentgeltlich pflegt.
Sobald das Jahresbudget erschöpft ist, können Leistungen als Selbstzahler fortgesetzt werden. Wir informieren Sie rechtzeitig und beraten zu Alternativen.