CuraCult

Pflege Finanzierung

Wer zahlt für ambulante Pflege in Hamburg? Wir bei CuraCult erklären es klar – und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Leistungen je Pflegegrad – auf einen Blick

Alle Beträge monatlich (€), sofern nicht anders angegeben. Verhinderungspflege: jährlich. Wohnraumanpassung: einmalig. Hausnotruf: kassenindividuell.

Stand: 1. Januar 2025. Die Beträge werden jährlich angepasst; maßgeblich sind die aktuellen Bekanntmachungen (Quellen am Seitenende).

PGSachleistungenPflegegeldEntlastungVerhinderungspflegeTages-/NachtpflegeWohnraumHausnotrufHilfsmittel
10 €0 €131 €4.180 €kassenindiv.42 €
2796 €347 €131 €1.685 € + 843 €721 €4.180 €kassenindiv.42 €
31.497 €599 €131 €1.685 € + 843 €1.357 €4.180 €kassenindiv.42 €
41.859 €800 €131 €1.685 € + 843 €1.685 €4.180 €kassenindiv.42 €
52.299 €990 €131 €1.685 € + 843 €2.085 €4.180 €kassenindiv.42 €

bis 2.299 €

Pflegesachleistungen / Monat

bei Pflegegrad 5 · § 36 SGB XI

131 €

Entlastungsbetrag / Monat

einheitlich PG 1–5 · § 45b SGB XI

bis 2.528 €

Verhinderungspflege / Jahr

1.685 € + 843 € Aufstockung · § 39 SGB XI

Wie Sie ambulante Pflege in Hamburg finanzieren

Bei CuraCult in Hamburg zahlen in der Regel Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt oder Sie privat – oft in Kombination. Wir erklären Ihnen Ihre Ansprüche und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Pflegekasse – Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastung, Verhinderungspflege, Hilfsmittel
  • Krankenkasse – Behandlungspflege, Haushaltshilfe (mit Verordnung/Voraussetzungen)
  • Sozialamt – Hilfe zur Pflege bei fehlendem Eigenanteil
  • Privat – Zusatzleistungen (mit Ihnen abgestimmt)

Pflegeversicherung: Pflegegrad & Begutachtung

Damit die Pflegekasse Leistungen übernimmt, muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad (1–5) zuerkannt werden. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (erreichbar über Ihre Krankenkasse). Der Medizinische Dienst (MDK) führt die Begutachtung durch – meist bei Ihnen zu Hause. Bei CuraCult beraten wir Sie gern vor dem Antrag; für eine kostenlose Beratung nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Leistungen der Pflegekasse (Auszug)

  • Pflegeberatung § 45 SGB XI
  • Pflegegeld § 37
  • Pflegesachleistungen § 36
  • Entlastungsbetrag § 45b
  • Verhinderungspflege § 39
  • Tages- und Nachtpflege § 41
  • Pflegehilfsmittel § 40
  • Wohnraumanpassung § 40

MDK-Begutachtung: Diese Bereiche zählen

Der MDK prüft acht Module. Nur Modul 2 oder 3 (höherer Wert) fließt in die Bewertung ein. Module 7 und 8 werden nicht für den Pflegegrad gewertet, aber bei Beratung und Planung berücksichtigt.

ModulGewichtungPrüfbereich
Modul 110 %Mobilität (z. B. Fortbewegung in der Wohnung)
Modul 215 %*Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung)
Modul 315 %*Selbststeuerung / Verhalten (z. B. nächtliche Unruhe)
Modul 440 %Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
Modul 520 %Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (z. B. Arztbesuche)
Modul 615 %Alltagsleben und soziale Kontakte
Modul 7**Außerhäusliche Aktivitäten (nicht bewertet)
Modul 8**Haushaltsführung (nicht bewertet)

* Nur das Modul mit dem höheren Wert. ** Nicht zur Bewertung.

Die fünf Pflegegrade

PflegegradBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Mit dem Bescheid nicht einverstanden? Innerhalb der angegebenen Frist können Sie Widerspruch einlegen und z. B. einen höheren Hilfebedarf darlegen. Wir bei CuraCult können Sie dazu nicht rechtlich vertreten, beraten Sie aber gerne zu den Abläufen. Unsere Pflegeberatung unterstützt Sie auch bei Widerspruch und Höherstufung.

← Alle Leistungen im Überblick

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Bei selbst organisierter Pflege (z. B. durch Angehörige) zahlt die Pflegekasse monatliches Pflegegeld. Bei Nutzung eines Pflegedienstes wie CuraCult erhalten Sie stattdessen Pflegesachleistungen. Ab Pflegegrad 2 wählbar: Geld, Sachleistungen oder Kombi. Beim Antrag angeben; Wechsel später möglich. Nachweis gegenüber der Kasse nicht nötig.

Pflegegeld pro Monat (Stand 1.1.2025)

  • Pflegegrad 2347 €
  • Pflegegrad 3599 €
  • Pflegegrad 4800 €
  • Pflegegrad 5990 €

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, nutzen Sie Ihr Budget an Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab – Sie haben kaum Papierkram.

  • PG 2: 796 € · PG 3: 1.497 € · PG 4: 1.859 € · PG 5: 2.299 € (Stand 1.1.2025)

Sie wählen die Leistungen (Grundpflege, Hauswirtschaft, Behandlungspflege etc.). Reicht das Budget nicht, können Zusatzleistungen privat getragen werden; ggf. übernimmt das Sozialamt. Wir besprechen das transparent mit Ihnen.

Bei CuraCult: Direktabrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen einreichen – wir erledigen die Abrechnung für Sie. Den eventuellen Eigenanteil (z. B. Investitionskosten oder Mehrleistungen) besprechen wir offen und rechnen ihn transparent mit Ihnen ab.

Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI)

Wird Ihr Sachleistungsbudget nicht voll ausgeschöpft, kann der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dafür Kombinationspflege beantragen – am besten bei der Antragsstellung.

Beispiel Kombileistung

Pflegegrad 3: max. 1.497 € Sachleistungen oder 599 € Pflegegeld. CuraCult rechnet nur 748 € ab (50 %). Dann stehen Ihnen 50 % Pflegegeld zu = 300 € monatlich.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag dient Betreuung und Entlastung (z. B. Haushalt, Begleitung, Tagespflege). Für alle Pflegegrade gleich, kein Extra-Antrag. Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate bzw. bis 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. PG 1: auch für körperbezogene Pflege; PG 2–5: nur sonstige Entlastung.

131 €

pro Monat

§ 45b SGB XI · PG 1–5 (Stand 1.1.2025)

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Ist die Hauptpflegeperson verhindert (Urlaub, Krankheit, Erholung), übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 €/Jahr; mit Aufstockung aus Kurzzeitpflege (bis 843 €) insgesamt bis 2.528 €/Jahr. Anspruch ab Pflegegrad 2 (mind. 6 Monate). Bei CuraCult buchbar – wir rechnen mit der Kasse ab. Pflegegeld wird während der Vertretung um 50 % gekürzt (außer bei stundenweiser Nutzung < 8 h/Tag). Budget verfällt am 31.12.

1.685 €

Pflegekassen-Budget / Jahr

+ 843 €

Aufstockung aus Kurzzeitpflege

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator) und Pflegeverbrauchsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz) werden bei PG 1–5 gefördert. Verbrauchsmittel: einheitlich 42 €/Monat (Stand 1.1.2025). Technische Hilfsmittel: kassenindividuell (Kranken- oder Pflegekasse). CuraCult unterstützt auf Wunsch bei Bestellung und Abrechnung.

  • Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz

42 €

Pflegeverbrauchsmittel / Monat

§ 40 SGB XI (Stand 1.1.2025)

Beratung zu Pflege und Finanzierung bei CuraCult Hamburg

Pflegeberatung & Finanzierung bei CuraCult

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss der Pflegekasse Beratungseinsätze nachweisen (PG 2–3: 2×/Jahr, PG 4–5: 1×/Quartal). Individuelle Pflegeberatung (§ 45) für Angehörige ist kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Bei CuraCult: Kostenlose Finanzierungsberatung

Wir erklären Ansprüche, Anträge und Begutachtung – unverbindlich und auf Hamburg zugeschnitten. Direktabrechnung mit der Pflegekasse.

Beratung anfordern

Investitionskosten, Krankenkasse & Sozialamt

Investitionskosten & Krankenkasse

Investitionskosten (§ 82 Abs. 3 SGB XI): In Hamburg max. 1,20 € pro Einsatztag; können von CuraCult in Rechnung gestellt werden. Ausbildungsumlage/Ausbildungsfonds: von uns mit Kostenträgern abgerechnet. Krankenkasse: Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) und Haushaltshilfe (§ 38/132 SGB V) – mit Verordnung bzw. Voraussetzungen; Zuzahlung Haushaltshilfe oft 10 % (min. 5 €, max. 10 €/Tag).

Sozialamt – Hilfe zur Pflege

Reichen Pflegeversicherung und eigenes Einkommen/Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege (§ 61–66a SGB XII) gewähren. Voraussetzung: Pflegebedürftigkeit, andere Kostenträger zahlen nicht (voll), Einkommen/Vermögen reicht nicht. Bestehender Pflegegrad gilt in der Regel auch für das Sozialamt.

Unterlagen u. a.: Mietvertrag, Rechnung Pflegedienst, Pflegegrad-Bescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise. Übernommen werden können Kosten für ambulante Pflege, Pflegeheim, Hilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.