§ 37 SGB V · Häusliche Krankenpflege
Medizinische Behandlungspflege in Hamburg
Ärztlich verordnete Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen und Medikamentengabe – sicher, dokumentiert und mit menschlicher Wärme.
Examinierte Fachkräfte
Alle Maßnahmen werden ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt.
Lückenlose Dokumentation
Jede Maßnahme wird nach ärztlicher Anordnung protokolliert und weitergeleitet.
Enge Arztkoordination
Wir arbeiten eng mit Ihrem Hausarzt und Therapeuten zusammen.
Krankenkasse abrechenbar
Über Ihren Arzt verordnet und direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet (§ 37 SGB V).

Was umfasst die Behandlungspflege?
Unsere Behandlungspflege richtet sich nach den Vorgaben der Krankenkassen (§ 37 SGB V) und wird ausschließlich durch examinierte Pflegefachkräfte erbracht.
- Medikamentengabe: Tabletten stellen, Tropfen verabreichen, Kontrolle der Einnahme und Dokumentation jedes Einsatzes.
- Injektionen & Infusionen: Subkutane und intramuskuläre Injektionen wie Insulin oder Thromboseprophylaxe nach ärztlicher Anordnung.
- Wundversorgung: Reinigung, Verbandwechsel, Wundbeobachtung, Wunddokumentation – für einen sicheren Heilungsprozess.
- Blutzucker- & Blutdruckkontrolle: Regelmäßige Messung und Dokumentation, in enger Abstimmung mit Ihrem Hausarzt.
- Kompressionsstrümpfe & -verbände: Fachgerechtes Anlegen und Kontrolle auf Hautverträglichkeit.
- Katheter- & Stomaversorgung: Pflege, Wechsel und Reinigung sowie Beobachtung auf Komplikationen.
- Augen- & Ohrenpflege: Nach ärztlicher Anweisung, z. B. nach Operationen oder bei chronischen Erkrankungen.
Kostenfrei & unverbindlich
Kennen Sie Ihren Pflegegrad?
Mit unserem Pflegegrad-Rechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.
So läuft die Behandlungspflege ab
Von der ärztlichen Verordnung bis zum ersten Einsatz – wir begleiten jeden Schritt.
Ärztliche Verordnung
Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zur Genehmigung durch die Krankenkasse.
Genehmigung & Einleitung
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und stellen sicher, dass die Genehmigung schnell erteilt wird.
Pflegeeinsatz durch Fachkraft
Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen alle Maßnahmen sorgfältig, sicher und empathisch durch.
Dokumentation & Rückmeldung
Jede Maßnahme wird dokumentiert. Bei Auffälligkeiten informieren wir sofort den behandelnden Arzt.

Medizinische Präzision – menschliche Wärme
Behandlungspflege bedeutet mehr als das Ausführen medizinischer Maßnahmen. Wir nehmen uns Zeit, erklären jeden Schritt und passen uns Ihrer Situation an. Denn Sicherheit entsteht durch Fachwissen und Vertrauen.
Fragen zur Behandlungspflege
Ja, Behandlungspflege nach § 37 SGB V erfordert eine ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt stellt diese aus. Wir helfen Ihnen bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Die Behandlungspflege wird in der Regel von der Krankenkasse (nicht Pflegekasse) übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eigenanteile können je nach Tarif anfallen.
Alle medizinischen Maßnahmen werden ausschließlich durch examinierte Pflegefachkräfte (3-jährige Ausbildung oder Studium) durchgeführt. Keine Kompromisse bei Ihrer Sicherheit.
Wir dokumentieren jede Veränderung und informieren umgehend Ihren Arzt. Unsere Pflegekräfte sind geschult, Komplikationen frühzeitig zu erkennen und korrekt zu reagieren.
Ja, absolut. Viele unserer Patienten erhalten sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege in einem Einsatz. Das spart Zeit und schafft eine vertrauensvolle Beziehung zur Pflegekraft.
Sobald die Verordnung vorliegt, kann die Pflege in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden beginnen. Wir koordinieren alles schnellstmöglich für Sie.