§ 45b SGB XI · Bis zu 131 €/Monat
Alltagsunterstützung in Hamburg
Haushalt, Begleitung und Gesellschaft – damit Sie selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben. Oft über die Pflegekasse finanziert.
Haushalt & Wäsche
Reinigung, Wäschepflege, Abwasch und Ordnung halten – damit Ihr Zuhause ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.
Einkauf & Botengänge
Begleitung oder Übernahme von Einkäufen, Apothekengängen und Posterledigungen.
Begleitung & Ausflüge
Arztbesuche, Spaziergänge, kulturelle Aktivitäten – wir sind an Ihrer Seite.
Tagesstruktur & Gesellschaft
Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Erinnerung an Termine – Zuwendung als Kern unserer Arbeit.

Was umfasst die Alltagsunterstützung?
Flexibel kombinierbar, individuell abgestimmt – Sie bestimmen, was wir übernehmen.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Abwasch und leichte Hausarbeiten – regelmäßig und zuverlässig.
- Einkauf & Botengänge: Begleitung oder Übernahme von Einkäufen, Post, Rezepten und Apothekenbesuchen.
- Begleitung außer Haus: Spaziergänge, Arztbesuche, soziale Veranstaltungen, Behördengänge.
- Tagesstrukturierung: Erinnerungen an Mahlzeiten und Medikamente, aktivierende Beschäftigung, Orientierungshilfen.
- Gesellschaft & Gespräche: Vorlesen, Spiele, gemeinsame Aktivitäten – denn Zuwendung ist genauso wichtig wie jede Handreichung.
- Entlastung für Angehörige: Wir vertreten Sie stundenweise, damit pflegende Angehörige Zeit für sich selbst haben.
Kostenfrei & unverbindlich
Kennen Sie Ihren Pflegegrad?
Mit unserem Pflegegrad-Rechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.
So starten wir Ihre Alltagsbegleitung
Von der ersten Anfrage bis zur Pflegekassen-Abrechnung – wir regeln alles für Sie.
Kennenlerngespräch
Wir kommen zu Ihnen und klären gemeinsam, welche alltäglichen Aufgaben Sie entlasten sollen – ohne Druck, ohne Verpflichtung.
Passende Betreuungskraft vorstellen
Wir finden eine Betreuungskraft, die zu Ihnen und Ihrem Alltag passt – damit von Anfang an Vertrauen entsteht.
Start der Alltagsbegleitung
Die vereinbarten Termine werden pünktlich und verlässlich wahrgenommen – mit echter Freude an der Arbeit.
Pflegekassen-Abrechnung übernehmen wir
Wir rechnen den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, bis zu 131 €/Monat) direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Finanzierung über die Pflegekasse
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Das Geld ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen – wie unsere Alltagsunterstützung.
Bis zu 131 € / Monat
Entlastungsbetrag · Ab Pflegegrad 1 · Alle Pflegegrade
Nicht genutztes Budget kann innerhalb des Kalenderjahres angespart werden.
Fragen zur Alltagsunterstützung
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag (bis zu 131 €/Monat). Ohne Pflegegrad können Leistungen als Selbstzahler gebucht werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung.
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 131 € (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI). Nicht genutztes Budget kann in bestimmten Grenzen angespart und im Folgemonat eingesetzt werden.
Sehr flexibel. Wir richten uns nach Ihrer Tagesstruktur. Termine können wöchentlich fest sein oder je nach Bedarf variieren. Wir kommunizieren offen und passen alles unkompliziert an.
Grundpflege umfasst die körperbezogene Pflege (Waschen, Mobilität etc.) und wird über Pflegesachleistungen finanziert. Alltagsunterstützung bezieht sich auf Haushalt, Begleitung und Gesellschaft und wird über den Entlastungsbetrag gefördert.
Ja. Einfache Mahlzeitenzubereitung und Unterstützung beim Essen gehören zu unserem Angebot. Wir richten uns nach Ihren Vorlieben und Ernährungsbedürfnissen.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch. In dringenden Fällen versuchen wir, noch schneller zu reagieren.